Sachverständiger Singen
Stefan Hubenschmid
Bausachverständiger und Baugutachter
Richard-Wagner-Str. 3678224 Singen
Tel: 07774 999 90 60
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Qualifikation
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Dipl.-Ing.(FH) - freier Architekt; Dipl.-Ing.(FH) - beratender Ingenieur - Bauingenieur
Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH); Master of Business Administration (MBA); Master of Laws (LL.M.) -
Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten, sowie Beleihungswertermittlung und Schäden an Gebäuden
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Zertifizierter Immobiliengutachter (DIAZert) für die Marktwertermittlung gemäß ImmoWertV von Standardimmobilen LS (Wohn- und Gewerbeimmobilien) - DIAZert ist DIN EN ISO/ICE 17024 akkreditiert
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Zertifizierter Sachverständiger (Interzert Steinbeis) für Schäden an Gebäuden - Interzert ist DIN EN ISO/ICE 17024 akkreditiertrt
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Sachverständiger für die Analyse und Sanierung von Schimmelschäden
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Fachplaner nachhaltige Instandsetzung historischer Bausubstanz
- Zertifizierter Prüfer der Gebäude-Luftdichtheit
Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Singen steht Ihnen Dipl.-Ing. (FH) Herr Stefan Hubenschmid als Sachverständiger zur Verfügung.
Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation
Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind.
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.
Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger
Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:
- die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
- die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
- die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
- die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
- die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
- die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
- die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
- die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
- die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt.
- die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
- die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann
Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Dipl.-Ing. (FH) Herr Stefan Hubenschmid kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Singen, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Singen kommen bzw. sich nicht in Singen auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Singen - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Die Stadt Singen liegt in der ungefähren geographischen Mitte des Landkreises Konstanz. Das Stadtgebiet erstreckt sich überwiegend in der Singener Niederung und hat im Westen noch Anteil an den Hegaubergen mit dem Hohentwiel. Zwischen der Stadt und dem Hohentwiel verläuft die Radolfzeller Aach, welche in der Gemeinde Aach nördlich von Singen entspringt und nach Verlassen des Stadtgebiets westlich von Radolfzell in den Bodensee mündet. Naturräumlich gehört das gesamte Gebiet zur übergeordneten Einheit des Hegau. Im Südwesten des Gemeindegebiets verläuft die Grenze zwischen Deutschland und der Schweiz.
Der höchste Punkt liegt am Hohentwiel auf etwa 690 m, der tiefste Punkt auf 394,65 m in der Niederung der Radolfzeller Aach. Das Stadtgebiet hat Anteil an den Naturschutzgebieten Bohlinger Aachried, Hausener Aachried, Hohentwiel, Radolfzeller Aachried, Weitenried und Ziegeleiweiher Rickelshausen.
Singen ist nach der Kreisstadt Konstanz die zweitgrößte Stadt des Landkreises Konstanz und bildet das Mittelzentrum für die umliegenden Hegau-Gemeinden mit aktuell 45.532 Einwohnern.