Baugutachter Singen
Stefan Hubenschmid
Bausachverständiger und Baugutachter
Richard-Wagner-Str. 3678224 Singen
Tel: 07774 999 90 60
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Qualifikation
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Dipl.-Ing.(FH) - freier Architekt; Dipl.-Ing.(FH) - beratender Ingenieur - Bauingenieur
Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH); Master of Business Administration (MBA); Master of Laws (LL.M.) -
Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten, sowie Beleihungswertermittlung und Schäden an Gebäuden
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Zertifizierter Immobiliengutachter DIAZert (LS) Zertifiziert für die Marktwertermittlung von Standardimmobilien DIN EN ISO/ICE 17024
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Zertifizierter Sachverständiger (Interzert Steinbeis) für Schäden an Gebäuden - Interzert ist DIN EN ISO/ICE 17024 akkreditiertrt
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Sachverständiger für die Analyse und Sanierung von Schimmelschäden
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Fachplaner nachhaltige Instandsetzung historischer Bausubstanz
- Zertifizierter Prüfer der Gebäude-Luftdichtheit
Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Singen steht Ihnen Dipl.-Ing. (FH) Herr Stefan Hubenschmid als Baugutachter zur Verfügung.
Baugutachter mit geprüfter Qualifikation
Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.
Bezeichnung als Baugutachter
Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.
Beispiele aus der Rechtsprechung:
- Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
- Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
- Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
- Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
- Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
- Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
- Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.
Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Dipl.-Ing. (FH) Herr Stefan Hubenschmid kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Singen, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Singen kommen bzw. sich nicht in Singen auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Singen - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Die Stadt Singen liegt in der ungefähren geographischen Mitte des Landkreises Konstanz. Das Stadtgebiet erstreckt sich überwiegend in der Singener Niederung und hat im Westen noch Anteil an den Hegaubergen mit dem Hohentwiel. Zwischen der Stadt und dem Hohentwiel verläuft die Radolfzeller Aach, welche in der Gemeinde Aach nördlich von Singen entspringt und nach Verlassen des Stadtgebiets westlich von Radolfzell in den Bodensee mündet. Naturräumlich gehört das gesamte Gebiet zur übergeordneten Einheit des Hegau. Im Südwesten des Gemeindegebiets verläuft die Grenze zwischen Deutschland und der Schweiz.
Der höchste Punkt liegt am Hohentwiel auf etwa 690 m, der tiefste Punkt auf 394,65 m in der Niederung der Radolfzeller Aach. Das Stadtgebiet hat Anteil an den Naturschutzgebieten Bohlinger Aachried, Hausener Aachried, Hohentwiel, Radolfzeller Aachried, Weitenried und Ziegeleiweiher Rickelshausen.
Singen ist nach der Kreisstadt Konstanz die zweitgrößte Stadt des Landkreises Konstanz und bildet das Mittelzentrum für die umliegenden Hegau-Gemeinden mit aktuell 45.532 Einwohnern.